Dr. Lorenz Leitmeier für #kkl36 „Anarchie“
Der Anarchist
„Soso, Sie sind Anarchist.“ – Rudolf Bergner tat so, als laufe die Verhandlung so ab wie jede andere. Seit knapp 15 Jahren arbeitete er jetzt schon als Strafrichter am Amtsgericht, und in den Prozessen, die er leitete, war er vor allem: Herr des Verfahrens. Er führte seine Verhandlungen straff, aber fair, war gut vorbereitet und erörterte die entscheidenden Rechtsfragen. Wer als Verteidiger oder Staatsanwalt die Akte nicht kannte, erfuhr schnell, was Rudolf Bergner von einer unprofessionellen Berufsauffassung hielt. Und wer als Zeuge Fragen nicht gut beantwortete, oder als Angeklagter log, spürte den Unmut des Vorsitzenden Richters. Vorführen ließ sich Rudolf Bergner nicht, und das versuchte auch niemand. Rechtlich machte ihm ohnehin keiner etwas vor: Entweder kannte er die Rechtsprobleme, die sich am Amtsgericht häufig wiederholen, oder er bereitete sich mit Kommentaren intensiv vor – ein, zwei Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung, und jedem im Sitzungssaal war klar, wer den Prozess beherrschte.
Nur dieses Kerlchen, das heute auf der Anklagebank saß, nicht einmal 23 Jahre alt und Anarchist, das setzte ihm zu. Aber zeigen durfte Rudolf Bergner das natürlich nicht – in seinem eigenen Gerichtssaal, bei einem Heimspiel also. „Soso – Anarchist sind also Sie. Soso.“, sagte er, als hätte er die Antwort von Tom Kracht gerade eben schlecht verstanden. „Genau. Wie ich gerade sagte, Herr Vorsitzender.“ Lächelte Tom Kracht ein wenig, oder bildete sich Rudolf Bergner das nur ein? Wähnte sich der Angeklagte tatsächlich in einer Diskussion unter Gleichen? – „Und als Anarchist gelten für Sie natürlich die Regeln des Rechtsstaats nicht?“ – „Auch das sagte ich bereits, Herr Vorsitzender. Ich wollte ursprünglich gar nicht kommen, weil ich allein dadurch diese Veranstaltung ja auf eine gewisse Art anerkenne. Und Macht kann sich bekanntlich nur zeigen, wenn sie Widerstand brechen kann, und den wollte ich nicht bieten. Aber das bringt ja letztlich auch nichts.“ Das Lächeln war aus seinem Gesicht verschwunden, der Anarchist wirkte konzentriert. „So ist es, Herr Kracht, so ist es. Wir hätten Sie schon in die Verhandlung geholt. Der Rechtsstaat kriegt das ganz gut hin.“ Es schien, als habe Rudolf Bergner den Ton gefunden, mit dem er zu Tom Kracht sprechen wollte. Der erwiderte: „Dann sagen Sie mir doch bitte, wie ich mich in Ihrem Rechtsstaat überhaupt strafbar gemacht haben kann, Herr Vorsitzender? Ich bin Anarchist, logischerweise kann ich mich überhaupt nicht strafbar gemacht haben. Und eine Anklage ausgerechnet wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, das ist schon etwas viel Ironie – finden Sie nicht?“ – „Im Rechtsstaat nennt man es Widerstand, wenn die Polizei rechtmäßig handelt und man sich hiergegen massiv wehrt, so wie Sie das getan haben. Aber die Handlungen der Polizei waren aus Ihrer Sicht nicht rechtmäßig, das ist schon klar. Sie sind ja Anarchist, Herr Kracht, nicht wahr?“. Er hatte es kaum gesagt, wollte Rudolf Bergner seine Worte wieder einfangen, auf diese Art würde er Tom Kracht nicht beikommen. „So ist es, ich bin Anarchist. Ich lasse die Polizisten in Ruhe, und umgekehrt möchte auch ich von denen meine Ruhe. Und wenn ich die nicht bekomme, ist das Unrecht. Logischerweise. Und dann wehre ich mich, und Notwehr ist nicht strafbar.“ Es half nichts, Rudolf Bergner hatte sich auf die Diskussion eingelassen, jetzt musste er sie führen. „Tja, Herr Kracht, aber so funktioniert ein Staatswesen nicht. Wenn das jeder täte, ich meine in Anarchie leben, dann sind wir im Naturzustand. Jeder gegen jeden, Wolf gegen Wolf. Der Krieg aller gegen alle. Und aus dem wollten die Wölfe hinaus, weil selbst der stärkste Wolf gegen alle anderen machtlos ist, wenn sich die in der Anarchie zusammentun. Und damit sich nicht alle die Köpfe einschlagen, hat man die Gesellschaft gegründet.“ Konnte er Tom Kracht so bezwingen, war der Hinweis auf den Naturzustand der Schlüssel? – „Wer ist ´man´? Ich habe keine Gesellschaft gegründet, Herr Vorsitzender. Ich habe keinen Vertrag unterschrieben, ich habe keine Erklärung abgegeben. Ich lebe in der Anarchie, oder im Naturzustand, wie Sie sagen.“ – „Ich habe nicht gesagt, dass Sie einen Gesellschaftsvertrag unterschrieben haben, Herr Kracht, da haben Sie mich missverstanden. Sie schließen ihn aber jeden Tag neu ab, schlüssig durch Ihr Verhalten, wie man rechtlich sagt. Indem Sie hier leben, alle Rechte und Freiheiten in Anspruch nehmen, zeigen Sie jeden Tag, dass Sie sich in unserem Staat gerne aufhalten und einverstanden sind mit den Regeln, die hier gelten.“ Schnell ging es bestimmt nicht mit diesem Angeklagten, Rudolf Bergner musste seine Position nach und nach ein klein wenig verbessern, wie ein Schachspieler, der Zug um Zug, ganz langsam, ohne jeden Figurengewinn, den Gegner positionell überspielt.
„Herr Vorsitzender, rechtlich ist das aber nicht haltbar, ich muss Ihnen da widersprechen. Ihr Argument ist auch nicht sehr anspruchsvoll: Weil ich hier also lebe, hin und wieder ein Bier trinke und das dann bezahle, soll ich mit allen Regeln einverstanden sein, die es gibt? Wollen Sie wirklich aus einem Bierchen in der Kneipe auf den Staat insgesamt schließen? Soll aus dem bloßen Aufenthalt in diesem Land folgen, dass ich mit allem einverstanden bin? Das ist nichts weiter als: Geh halt, wenn dir die Regeln nicht passen. Ich habe aber meine Familie und meine Freunde hier, mein Leben. Wenn die Alternative ist, die Heimat zu verlieren – dann bedeutet Hierbleiben nur, dass ich das nicht alles verlieren will. Mehr nicht.“
Rudolf Bergner sagte nichts. Er blätterte in der Akte, als stünde dort die Lösung. 30 Sekunden war es still im Gerichtssaal, dann hob er plötzlich den Kopf: „Herr Kracht, Sie können dem Gesellschaftsvertrag hypothetisch zustimmen, weil der Vertrag nämlich vernünftig ist und jeder vernünftige Mensch zustimmen würde.“ – „Dann bin ich eben unvernünftig, Herr Richter. Sehr unvernünftig. Also, nach Ihrer Definition.“ Für diese Antwort hatte Tom Kracht nicht überlegt, diesen Konter setzte er bestimmt nicht zum ersten Mal. „Herr Kracht, damit entkommen Sie dem hypothetischen Vertrag nicht. Selbstverständlich gibt es auch unvernünftige Leute, die diesem Vertrag nicht zustimmen. Entscheidend aber ist eines: nur durch diesen Vertrag ist ein Zusammenleben der Menschen möglich. Und deshalb gilt der Ursprungsvertrag für alle und folgend dann auch alle weiteren Regeln, das heißt Gesetze.“ Rudolf Bergner blickte Tom Kracht gespannt an, wusste der auch darauf eine Antwort? „Hypothetisch und theoretisch könnte ich auch jederzeit meine Freundin heiraten, es wäre sehr vernünftig. Aber ich habe sie nie geheiratet, Herr Vorsitzender. Und deshalb ja wohl selbst nach der für Sie verbindlichen Rechtsordnung keine Unterhaltsverpflichtungen, oder? Eben. Hypothetische Verträge verpflichten nur hypothetische Personen.“
Rudolf Bergner blickte wieder in die Akte. Dann sagte er: „Wie ich gesagt habe, es gibt auch unvernünftige Leute, die vernünftigen Abmachungen nicht zustimmen. Staatstheoretisch reicht das, um diese Leute zu verpflichten. Jedenfalls mir. Zum Schluss sage ich Ihnen noch etwas, Herr Kracht – Staatstheorie hin oder her, ganz pragmatisch: Die Anarchie funktioniert einfach nicht, sehen Sie sich um in der Welt, blicken Sie nur auf die zerfallenden Staaten. Früher oder später schlagen sich doch die Anarchisten ohnehin wieder nur die Köpfe ein. Der Mensch ist einfach so. Seien Sie mal zwei Jahre Strafrichter, und Sie wissen das. Und damit nicht jeder gegen jeden wütet, gelten unsere Regeln und Gesetze für alle, und damit auch für alle Anarchisten, und damit auch für Sie. Die Macht ist nun einmal auf den Staat übertragen, er hat das Gewaltmonopol, und daran müssen sich alle halten. Verträge ohne Schwert sind bloße Worte. Sagt Immanuel Kant.“ Rudolf Bergner fühlte, dass sein Puls raste – zum Glück sah man es nicht. Oder doch? „Das war nicht Immanuel Kant, das war Thomas Hobbes. Aber Sie sagen es: Der Staat übt Gewalt aus, nicht Macht.“ – „Sie sind sehr feinsinnig, Herr Kracht, das kommt auf das Gleiche hinaus – Macht oder Gewalt.“ – „Herr Richter, Sie unterscheiden also nicht zwischen Macht und Gewalt? Das sollten Sie aber. Macht und Gewalt sind Gegensätze. Sagt Hannah Arendt. Und die steht ja eher nicht in meinem Lager. Stellt das Ihr System nicht in Frage?“
„Nein, Herr Kracht, überhaupt nicht. Mein System steht, da wackelt nichts.“ Ob man seinen Puls sehen konnte, war Rudolf Bergner jetzt egal. „Wenn es aber, wie Sie sagen, allein darauf ankommt, wer die Gewalt effektiv ausübt: Kommt dann nicht die größte Macht aus den Gewehrläufen? Und wie soll man dann den Befehl eines Polizisten von dem eines Räubers unterscheiden?“. Bergners Puls war kein Problem mehr, eher schon die Gesichtsfarbe, die musste langsam ins Rötliche übergehen. – „Herr Kracht, da machen Sie sich mal keine Sorgen, ich kann das unterscheiden. Der Befehl, den Sie ignoriert haben und gegen den Sie sich gewehrt haben, war der von einem Polizisten, nicht von einem Räuber. Und Sie haben sich mit Gewalt dagegen gewehrt, deshalb wird der Staatsanwalt eine Verurteilung beantragen.“
Acht Minuten später beantragte Staatsanwalt Heiner Sattler, den Angeklagten zu einer Geldstrafe zu verurteilen, weitere drei Minuten später verurteilte Rudolf Bergner den Angeklagten Kracht im Namen des Volkes zu einer Geldstrafe. Die Urteilsbegründung hielt er knapp: „Herr Kracht, die Argumente sind ausgetauscht. Sie haben einen Polizeibeamten geschlagen, der Sie rechtmäßig kontrolliert hat. Nach dem deutschen Strafgesetzbuch, das hier angewendet wird, ist das eine strafbare Widerstandshandlung, Sie waren also zu verurteilen. Rechtsphilosophisch sage ich Ihnen abschließend nur so viel: Auch Sie sind tief in Ihrem Innern froh, in einem Rechtsstaat zu leben und nicht in der Anarchie. Die Sitzung ist hiermit geschlossen, Sie dürfen gehen. Auf Wiedersehen, Herr Kracht.“
Während er das sagte, hatte Rudolf Bergner zum ersten Mal in seinem Gerichtssaal das Gefühl, dass er nicht Macht ausübte, sondern Gewalt.
Dr. Lorenz Leitmeier, Autor und Zivilrichter, Staatsanwalt, Strafafrichter, seit 2015 Hauptamtlicher Dozent an der Hochschule für den öffentlichen Dienst (Fachbereich Rechtspflege) Starnberg.
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